Lehrzeit in Jahren:
Schulungsbestimmungen:
Prüfungsordnung:
Berufsprofil
Anwenden der Betriebsordnung und der Beförderungsbedingungen sowie der einschlägigen Gesetzesvorschriften
Anwenden und Umsetzen von Wartungs- und Instandhaltungsplänen sowie Führen von Betriebstagebüchern
Bedienen, Warten, Instandhalten und Überprüfen von Baugruppen, Maschinen und Geräten der Seilbahn- und Schlepplifttechnik
Pflegen, Warten, Instandhalten und Überprüfen der Seile von Seilbahn- bzw. Schleppliftanlagen
Bedienen von Seilbahn- bzw. Schleppliftanlagen unter Berücksichtigung der sicherheits-technischen Aspekte
Anwenden der betrieblichen Signal- und Kommunikationsanlagen wie z.B. von Funksystemen
Beraten und Informieren von Kunden sowie Behandeln von Reklamationen
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie von Normen und Qualitätsstandards
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
