Lehrzeit in Jahren: 3
Schulungsbestimmungen: II 154/2018
Prüfungsordnung: II 154/2018
Berufsprofil
Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der Ausgangsprodukte sowie der Zusatz- und Hilfsstoffe
Herstellen des Gemenges sowie Rüsten, Beschicken, Einstellen, Bedienen und Überwachen der Maschinen, Geräte und Anlagen zur Glasherstellung (wie z.B. Wannenofen)
Verarbeiten von Glas zu Hohlglasprodukten wie z.B. Flaschen und Konservengläsern unter Verwendung von Maschinen, Geräten und Anlagen wie z.B. Speiser, Tropfenverteiler, Maschinen für Blas- und Pressverfahren wie Glaspressen, IS-Maschinen, rotierende Formgebungsmaschinen usw.
Nachbehandeln von Hohlglasprodukten (z.B. mittels Kühlofen, Glasvergütungseinrichtungen, Glasprüfmaschinen usw.)
Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess sowie Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) in der Produktion
Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität
Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards
Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
