Lehrzeit in Jahren: 3
Schulungsbestimmungen: II 124/2016
Prüfungsordnung: II 124/2016
Berufsprofil
Begründen und Pflegen von Waldbeständen
Durchführen von forstschutztechnischen Maßnahmen
Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
Vermessen, Sortieren, Bringen und Lagern von Holz
Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten der Forsttechnik
Erhalten und Wiederinstandsetzen von Wald- und Forstwegen sowie von einfachen forstlichen und jagdlichen Einrichtungen
berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen (z.B. Holz)
Ausführen aller Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und der einschlägigen Umweltstandards
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
